Umgang mit Absenzen

Drei einfache Grundregeln

Jede Absenz, welche nicht auf der Plattform ISA oder beim Sekretariat gemeldet wurde, zählt als unentschuldigte Absenz. Die Lernenden tragen die entsprechenden Konsequenzen (Minimalnote bei angekündigten Evaluationen, disziplinarische oder erzieherische Massnahmen).

Im Falle einer nicht vorhergesehenen Absenz, muss die Schülerin / der Schüler bis spätestens 9:00 Uhr die Absenz auf ISA melden oder das Sekretariat telefonisch benachrichtigen! 

Im Falle einer vorhersehbaren Absenz, muss die Schülerin oder der Schüler die Absenz im Voraus auf der Plattform ISA erfassen.

Schülerinnen und Schüler des ersten und zweiten Ausbildungsjahres entschuldigen die gemeldeten Absenzen direkt mit dem Absenzenheft bei Ihrer Klassenlehrperson. Dies muss spätestens in der KL-Lektion erfolgen, die auf die Absenz folgt. Zu spät entschuldigte Absenzen gelten als untentschuldigt und haben disziplinarische Konsequenzen. 

Schülerinnen und Schüler des dritten und vierten Ausbildungsjahres entschuldigen die gemeldeten Absenzen direkt auf ISA. Dies muss spätestens in der KL-Lektion erfolgen, die auf die Absenz folgt. Zu spät entschuldigte Absenzen gelten als untentschuldigt und haben disziplinarische Konsequenzen.